Prüfungsalternativen von Jahresabschlüssen in der Türkei

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​Efsun Demir-Karaman

Der vorliegende Artikel fokussiert sich auf die Prüfung der türkischen Tochtergesellschaften von Konzernen aus der DACH-Region.

 

Internationale Konzerne sehen sich aus diversen Gründen gezwungen, die Einzelabschlüssen ihrer Tochtergesellschaften prüfen zu lassen. Unter anderem gesetzliche Vorschriften oder konzerninterne steuerungs- und überwachungssystematische Gründe führen dazu, dass eine ordnungsmäßige Abschlussprüfung von Tochtergesellschaften in der Türkei verstärkt in den Vordergrund tritt und unentbehrlich ist.

 

Anders als in vielen Ländern ist die türkische Buchführung als eine vom Steuergesetz – und nicht vom Handelsgesetz - geforderte Berichterstattung zu verstehen. Bei der Führung der Geschäftsbücher stehen die steuerrechtlichen Bestimmungen im Vordergrund. In Anbetracht dessen ergeben sich in der Türkei folgende drei Hauptprüfungsarten eines Jahresabschlusses: 


Prüfungsalternativen von Jahresabschlüssen in der Türkei.png


 

A.    Freiwillige Prüfung eines Jahresabschlusses 

Eine freiwillige Prüfung eines Jahresabschlusses erfolgt zunächst grundsätzlich auf lokaler Ebene, also auf der sog. HB I Ebene. Demnach wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Bilanzierungsrichtlinien nach dem türkischen Steuergesetz geprüft.

 

Die freiwillige Prüfung eines Jahresabschlusses kann optional auch unter Berücksichtigung der Bilanzierungsrichtlinien nach dem deutschen Handelsgesetzbuch, internationalen Financial Reporting Standards o.a., also auf der sog. HB II Ebene durchgeführt werden und die Überleitung des Abschlusses auf diese Bilanzierungsrichtlinien sowie die Prüfung des Group Reporting Packages umfassen.

 

Eine freiwillige Jahresabschlussprüfung wird vor allem für interne Zwecke (z.B. für Konsolidierungszwecke seitens der Muttergesellschaft) durchgeführt. Der im Rahmen dieser Prüfung erstellte Abschluss und der Bericht sind keiner türkischen Behörde vorzulegen. Nur in sehr seltenen Fällen (z.B. bei Kreditanfragen) können Bankinstitute diese Berichte verlangen.

 

B.    Handelsrechtliche Pflichtprüfung eines Jahresabschlusses 

Nebst den steuerrechtlichen Verpflichtungen unterliegen Gesellschaften nach türkischem Handelsgesetz der Prüfungspflicht, wenn sie mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten. Die Kriterien wurden mit dem Erlass des Ministerrats vom 30.11.2022, gültig ab dem 01.01.2023, wie folgt aktualisiert:

 

a)           75.000.000 TRY Bilanzsumme.

b)           150.000.000 TRY Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag.

c)           Im Jahresdurchschnitt 150 Arbeitnehmer.

 

Der handelsrechtliche Jahresabschluss von Gesellschaften, die unter den oben genannten Bedingungen prüfungspflichtig sind, sind durch einen Wirtschaftsprüfer (sog. „Bağımsız Denetçi") zu prüfen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung beachtet worden sind. Bei der Durchführung dieser Prüfung hat der Wirtschaftsprüfer die der internationalen Prüfungsstandards sehr ähnlichen Turkish Financial Reporting Standards zu beachten. Der Jahresabschlussprüfungsbericht ist sodann von einem türkischen Wirtschaftsprüfer zu bestätigen und der türkischen staatlichen Aufsichtskammer (Accounting and Audit Standards Authority) vorzulegen.

 

C.    Steuerprüfung (Türkisch: Tam Tasdik / YMM) 

Die Steuerprüfung umfasst eine Prüfung der nach dem türkischen Steuergesetz erstellten Quartalsabschlüsse und die Bestätigung dieser durch einen türkischen Steuerprüfer (sog. YMM). Diese Prüfung ist nach türkischem Recht nicht obligatorisch. Jedoch vermindert es das Risiko einer Betriebsprüfung und ist eine Empfehlung seitens des Finanzministeriums für große Kapitalgesellschaften. Die Größenklassen werden vom türkischen Finanzministerium jährlich festgelegt.

 

Die Aufgaben eines türkischen Steuerprüfers sind nicht direkt mit denen eines deutschen Wirtschaftsprüfers vergleichbar. Da der türkische Steuerprüfer eine Steuerprüfung durchführt, die Richtigkeit der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage bestätigt und einen Prüfungsbericht an das türkische Finanzministerium einreicht - was für einen deutschen Wirtschaftsprüfer nicht üblich ist - hat der Steuerprüfer eher Bezüge zu einem Betriebsprüfer. Der Steuerprüfer übernimmt eine beratende Funktion und wirkt aktiv bei der Erstellung der Abschlüsse im Laufe des entsprechenden Geschäftsjahres mit. Die Bestätigung ist allerdings nicht vergleichbar mit einem Bestätigungsvermerk. Der Steuerprüfer haftet gesamtschuldnerisch mit der geprüften Gesellschaft für die Richtigkeit der Steuerbemessungsgrundlage und der Steuerlast. Die Steuerprüfung ist keine Pflichtprüfung sondern eine Empfehlung des türkischen Finanzministeriums für Steuerpflichtigen mit einem hohen Umsatz und/oder hohen Bilanzsumme. In der Praxis wird auf diese Prüfung sehr viel wert gelegt. Die deutliche Mehrheit von großen und mittelgroßen Unternehmen beziehen die Steuerprüfungsleistung. 

 

Im Großen und Ganzen ist im Rahmen einer Beauftragung darauf zu achten, zu welchem Zweck eine Jahresabschlussprüfung durchgeführt werden soll. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Prüfungsumfang den Vorstellungen des Auftraggebers entspricht. Wir, Rödl & Partner, bieten alle drei Prüfungsleistungen an und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

 

Zusammenfassung 

Türkischen Tochtergesellschaften von Konzernen aus der DACH-Region stehen grundsätzlich folgende Prüfungsalternativen zur Verfügung, welche in Abhängig der Motives und des Bedarfs relevant sein könnten:

 

Freiwillige

Prüfung

HandelsrechtSteuerrecht
Bilanzsumme-> 75.000.000 TL> 18.057.000 TL
Nettoumsatz- > 150.000.000 TL> 36.102.000 TL
Mitarbeiter-> 150-
PrüfungspflichtNeinJa, wenn in 2 aufeinanderfolgenden Jahren mindestens 2 der o.g. 3 Bedingungen erfüllt sind.Nein, aber strenge Empfehlung, wenn mindestens 1 der o.g. 2 Bedingungen erfüllt sind.
PrüferWirtschaftsprüfer

Durch die türkische

Aufsichtskammer lizenzierter

Wirtschaftsprüfer

Durch die türkische

Steuerprüferkammer lizenzierter Steuerprüfer

Gesetze, Standards

Je nach Bedarf

(HGB, StG, IFRS etc.)

Turkish Accounting

Standards (TAS)

Turkish Financial Reporting Standards (TFRS)

Türkische Steuergesetze


  

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